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Organisation Langzeitpflege


Die Einwohnergemeinden des Kantons Zug regeln gemeinsam die spezialisierte Langzeitpflege. Die Organisation Langzeitpflege besteht aus Konferenz, Kommission und der Fachstelle.

Die Organisation Langzeitpflege schafft die notwendigen Strukturen. Sie vereinbart mit den Leistungserbringern ambulante, teilstationäre, stationäre und spezialisierte Dienstleistungen.

Kanton Zug





Der Kanton übt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über alle medizinischen Angebote inklusive Pflegeheimen und Spitex im Kanton Zug aus und erteilt die Berufsbewilligungen in den medizinischen Berufen.

Zudem ist er für die Bettenplanung in der Langzeitpflege zuständig. Darauf aufbauend erlässt der Kanton jeweils die Pflegeheimliste. Zuständig für die Versorgung in der Langzeitpflege sind die Gemeinden; der Kanton berät sie bei Bedarf.

Haben Sie noch Fragen zum Angebot oder wünschen Sie eine Beratung?

Pro Senectute Kanton Zug
Montag - Freitag 08:30-11:30 und 14:00-17:00